HomeNachrichtenSolaranlage nicht registriert? Ab Oktober drohen Strafen bis zu 30.000 Rand

Solaranlage nicht registriert? Ab Oktober drohen Strafen bis zu 30.000 Rand

Wer in Südafrika eine Solaranlage besitzt und sie nicht angemeldet hat, sollte sich beeilen. Die kostenlose Registrierungsfrist bei Eskom läuft am 30. September 2026 aus.

Warum die Frist jetzt wichtig wird

JHM – Eskom hatte die Anmeldepflicht für sogenannte Small Scale Embedded Generation Systeme, kurz SSEG, schon vor Jahren eingeführt, den Druck aber erst Ende 2024 spürbar erhöht. Ursprünglich sollte die Übergangsfrist bereits im März 2026 enden. Weil sich bislang jedoch nur wenige Haushalte gemeldet haben, verlängerte der Versorger die Frist bis Ende September. Danach drohen laut Just Property Kosten zwischen 6.000 und 30.000 Rand, umgerechnet rund 314 bis 1.573 Euro.

Woran es bei der Registrierung hakt

Viele Südafrikaner installierten ihre Anlagen während der schlimmsten Lastabschaltungen zwischen 2021 und 2023, als von geregelten Anmeldeverfahren noch keine Rede war. Die Prozesse gelten bis heute als umständlich. In Tshwane etwa müssen Hausbesitzer Schaltpläne und ein Konformitätszertifikat sowohl per E-Mail als auch persönlich im Stadtzentrum von Pretoria einreichen.

Hinzu kommen die Kosten. Ein bidirektionaler Zähler, den viele Versorger verlangen, schlägt allein schon mit über 10.000 Rand, umgerechnet etwa 524 Euro, zu Buche. Manche Gemeinden verlangten zusätzlich die Abnahme durch einen Ingenieur, was deutlich teurer ist als die Prüfung durch einen Elektriker.

Sorge vor neuen Gebühren

Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung vieler Haushalte ist die Furcht, dass Registrierungsdaten künftig für zusätzliche Abgaben genutzt werden. Die Gemeinde Emfuleni plant demnach eine monatliche Gebühr von 463 Rand, umgerechnet rund 24 Euro, allein für den Besitz einer Solaranlage, zusätzlich zu einer einmaligen Anmeldegebühr von 2.400 Rand, etwa 126 Euro. Diese Gebühr soll unabhängig davon gelten, ob der Haushalt noch ans Stromnetz angeschlossen ist oder komplett autark arbeitet.

Was Eskom darf und was nicht

Eskom drohte in der Vergangenheit mit Bußgeldern und Abschaltungen für unregistrierte Anlagen, musste jedoch später einräumen, dass dies rechtlich nicht haltbar ist. Der Versorger darf nur bei Stromdiebstahl, Zählermanipulation oder akuter Gefährdung des Netzes eingreifen.

Die Organisation Undoing Tax Abuse rät Haushalten weiterhin, mit der Registrierung zu warten, solange die Anlage keinen Strom ins Netz einspeist. Grundlage dieser Empfehlung ist die Einschätzung des Energiepolitik-Beraters der Organisation, EE Business Intelligence Geschäftsführer Chris Yelland. Ihm zufolge ist eine Anlage bereits legal, wenn sie den Elektroinstallationsvorschriften des Arbeitsschutzgesetzes entspricht und von einem beim Arbeitsministerium registrierten Elektriker abgenommen wurde.

Unterschiede zwischen den Städten

Wichtig ist: Nicht alle Regeln gelten überall gleich. Kunden von Munizipalitäten unterliegen teils eigenen Satzungen, die eine fehlende Registrierung als Ordnungswidrigkeit einstufen. Die Stadt Kapstadt etwa erlässt Registrierung und Zähler noch bis zum 30. September 2026, normalerweise kostet dies 6.043 Rand, umgerechnet 317 Euro. Nach Ablauf der Frist drohen bis zu 10.000 Rand für städtische und bis zu 30.000 Rand für ländliche Kunden. Ethekwini und Johannesburg verlangen zwar keine einmalige Zusatzgebühr, dafür aber einen Wechsel zu höheren monatlichen Fixkosten im Prepaid-System.

Wer in Südafrika eine Solaranlage betreibt oder plant, sollte die kommenden Wochen nutzen, sich über die genauen Regeln der eigenen Gemeinde zu informieren, bevor die Ausnahmen auslaufen.

Quellen: Eskom, Just Property, Organisation Undoing Tax Abuse (Outa), EE Business Intelligence

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