Wer sein Vermögen nach Südafrika verlagert, unterschätzt oft die steuerlichen Folgen. Ohne rechtzeitige Planung drohen vermögenden Ausländern unnötig hohe Abgaben.
Ein Land mit hohem Steuersatz
JHM – Südafrika gilt bei vielen Europäern als attraktiver Altersruhesitz, mit Sonne, Meer und vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten. Steuerlich zählt das Land jedoch zur Oberklasse: Der Spitzensteuersatz für natürliche Personen liegt bei 45 Prozent, ein Niveau, das viele Neuankömmlinge nicht auf dem Schirm haben. Die Steuerberatung Tax Consulting SA warnt davor, dass sich wohlhabende Ausländer allein durch einen längeren Aufenthalt, eine Investition oder einen Umzug in ein hohes Besteuerungsregime begeben können, oft ohne es zu merken.
Nicht die Steuer selbst ist das Problem
Nach Einschätzung der Kanzlei liegt das eigentliche Risiko nicht darin, in Südafrika Steuern zu zahlen, sondern darin, mehr zu zahlen als gesetzlich nötig. Südafrika hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die verhindern sollen, dass Einkommen zweimal besteuert wird. Wer diese Abkommen nicht korrekt anwendet, verschenkt bares Geld. Internationales Steuerrecht hat in Südafrika Vorrang vor widersprechendem nationalem Recht, weder die Finanzbehörde SARS noch das Parlament können daran etwas ändern.
Betroffen sind laut der Kanzlei vor allem fünf Gruppen: internationale Führungskräfte und Unternehmer, die nach Südafrika ziehen, Rentner mit Wohneigentum am Kap, Investoren mit erheblichem Auslandsvermögen, Rückkehrer mit im Ausland aufgebautem Wohlstand sowie Unternehmer, die von Südafrika aus Firmen im Ausland leiten.
Das Beispiel der Zugvögel
Tax Consulting SA schildert den Fall eines europäischen Ehepaars, das über Jahre im Ausland Vermögen aufgebaut hatte, bevor es Südafrika als zweiten Alterssitz wählte. Nach dem Kauf einer Immobilie und dem Wechsel zwischen beiden Ländern starb ein Partner. Die überlebende Person verbrachte danach mehr Zeit in Südafrika, ohne zu bemerken, dass sie damit unbeabsichtigt die südafrikanische Steuerresidenz auslöste. Damit gerieten ihr Einkommen und potenziell ihr weltweites Vermögen in den Zugriff der südafrikanischen Steuerbehörde. Der Verkauf von Vermögenswerten im Heimatland löste zusätzlich Kapitalertragsteuer und eine Wegzugsteuer aus.
Solche Fälle sind laut der Kanzlei keine Seltenheit. “Dies ist nicht ungewöhnlich für viele Europäer oder Menschen aus der nördlichen Hemisphäre, die den nordischen Winter in Südafrika verbringen”, so Tax Consulting SA. Diese Personengruppe wird in der Branche als “Swallows”, zu Deutsch Schwalben, bezeichnet, da sie saisonal zwischen den Kontinenten pendelt.
Auch Berufstätige sind betroffen
Nicht nur Ruheständler geraten ins Visier der Steuerbehörde. Wer nach der Rückkehr nach Südafrika weiterhin für einen ausländischen Arbeitgeber tätig ist, riskiert steuerliche Konsequenzen durch eine sogenannte Betriebsstätte oder einen Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Südafrika. Das betrifft besonders Personen, die von Kapstadt, Durbanville oder anderswo aus ausländische Firmen steuern. In solchen Fällen können auch die Regeln zu kontrollierten ausländischen Gesellschaften greifen, was zusätzliche Steuerpflichten in Südafrika auslöst.
Frühzeitige Planung als einziger Ausweg
Tax Consulting SA rät dazu, frühzeitig von einer reinen Absicherung zu einer aktiven, länderübergreifenden Steuerstrategie überzugehen. Je komplexer das internationale Vermögen und je mehr Länder involviert sind, desto teurer wird ein Fehler am Anfang. Jede zusätzliche Jurisdiktion bringt eine weitere Ebene an Komplexität mit sich und erfordert eine genaue Prüfung der gesamten persönlichen und finanziellen Situation. Gerade bei international mobilen Investoren und Unternehmern drohe eine schleichende Vermögensminderung durch ineffiziente grenzüberschreitende Steuerplanung.
Für alle, die einen Umzug nach Südafrika planen oder bereits einen Teil des Jahres am Kap verbringen, lohnt sich daher der frühzeitige Blick auf die eigene steuerliche Situation, am besten schon vor dem ersten längeren Aufenthalt.
Quellen: Tax Consulting South Africa, Polity.org.za


























































































































