Seit über dreißig Jahren navigiert Into SA erfolgreich durch den Dschungel der südafrikanischen Einwanderungsbehörde – mit Strategie, Erfahrung und dem nötigen Durchblick, der anderswo leider schmerzlich fehlt.
RME – Man muss es so deutlich sagen: Das Internet ist voll von gut gemeintem Halbwissen. Kaum hat jemand einmal erfolgreich ein Visum beantragt – oder auch nur dabei zugeschaut –, fühlt er sich berufen, die Welt mit seiner frisch erworbenen “Expertise” zu beglücken. Selbsternannte Einwanderungsberater schießen aus dem Boden wie Pilze nach dem Regen, und ihre Ratschläge basieren weniger auf Rechtskenntnissen als auf Bauchgefühl, Hörensagen und dem felsenfesten Glauben, dass eine Google-Suche ein abgeschlossenes Jurastudium ersetzt.
Into SA begleitet Einwanderer seit mehr als drei Jahrzehnten – und das mit nachweislichem Erfolg. Das Geheimnis? Man arbeitet mit dem Department of Home Affairs, nicht gegen es. Auch wenn die Behörde gelegentlich den Eindruck erweckt, dass Unwissenheit für sie durchaus eine Tugend darstellt, wenn es um die Bearbeitung von Anträgen geht.
Mythen, die sich hartnäckig halten
Es ist an der Zeit, mit einigen dieser kursierenden “Fakten” aufzuräumen – denn diese Legenden können teuer werden, im wahrsten Sinne des Wortes.
Mythos Nr. 1: “Man kann seinen Aufenthaltsstatus vor Ort nicht ändern.”
Falsch. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen das DHA genau das erlaubt – das sogenannte “Change of Condition”. Wer das nicht weiß, verlässt das Land unnötigerweise, obwohl es gar nicht nötig wäre.
Mythos Nr. 2: “Ein Besuchervisum kann jederzeit vor Ablauf verlängert werden.”
Ebenfalls falsch. Der Antrag muss spätestens 60 Tage vor dem Ablaufdatum gestellt werden. Wer damit bis kurz vor knapp wartet, hat schlicht zu lange gewartet.
Mythos Nr. 3: “Nach einem verlängerten Besuchervisum genügt ein kurzer Abstecher ins Nachbarland, um wieder mit 90 Tagen einzureisen.”
Leider nein. Wer ein neues Besuchervisum möchte, muss tatsächlich in sein Heimatland zurückreisen. Der Ausflug nach Lesotho oder Swasiland mag schön sein – rechtlich wirksam ist er in diesem Fall nicht.
Mythos Nr. 4: “Sobald ein Antrag auf dauerhaften Aufenthalt eingereicht ist, darf man legal im Land bleiben.”
Falsch. Die bloße Einreichung eines solchen Antrags gewährt kein Aufenthaltsrecht. Ein verbreiteter Irrglaube, der schon manchen in eine unangenehme Lage gebracht hat.
Steuer, Staatsbürgerschaft und das kleine Einmaleins der Aufenthaltserlaubnis
Mythos Nr. 5: “Mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis wird man automatisch in Südafrika steuerpflichtig.”
Das ist in dieser Pauschalform falsch. Ob und in welchem Umfang man Steuern zahlen muss, richtet sich nach dem zweistufigen Residence-Test. Das Ergebnis kann durchaus überraschend sein: Man kann illegal im Land leben und dennoch steuerpflichtig sein – oder seit Jahren eine permanente Aufenthaltserlaubnis besitzen, ohne einen einzigen Rand ans Finanzamt abführen zu müssen. Südafrika ist, was Steuerrecht betrifft, kein Land für Vereinfachungen.
Mythos Nr. 6: “Für einen südafrikanischen Personalausweis braucht man die Staatsbürgerschaft.”
Falsch. Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis genügt. Die Staatsbürgerschaft ist hier keine Voraussetzung.
Mythos Nr. 7: “Die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verfällt, wenn der Reisepass abläuft.”
Ebenfalls falsch. Die Gültigkeit des Permits ist vollkommen unabhängig vom Ablaufdatum des Reisepasses. Beide Dokumente führen ihr ganz eigenes Leben.
Fakten statt Folklore
Wer im Netz auf eine Aussage stößt, die ihm seltsam vorkommt – oder schlimmer noch: zu gut, um wahr zu sein – der kann sich direkt an Into SA wenden und die Information überprüfen lassen. Erreichbar unter visa@into-sa.com.
Denn am Ende gilt: Im Einwanderungsrecht zählen Fakten. Nicht Vermutungen, nicht Gerüchte – und ganz bestimmt nicht der Ratschlag eines selbsternannten Experten, der seinen einzigen Erfahrungswert im eigenen Kommentarfeld gepflegt hat.
Ralph M Ertner, Geschäftsführer der Into SA Gruppe


























































































































