Das Verfassungsgericht hat den Antrag der Strafvollzugsbehörde auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Obersten Berufungsgerichts (SCA), wonach der ehemalige Präsident Jacob Zuma wieder ins Gefängnis muss, abgelehnt.
JHM – In dem am Donnerstag ergangenen Urteil befand der Oberste Gerichtshof, dass die Berufung der Behörde “keine hinreichende Aussicht auf Erfolg” habe und wies den Antrag kostenpflichtig ab.
Zuma hatte die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs versäumt, aber einen Antrag auf Zulassung als Verfahrensbeteiligter gestellt.
Der Oberste Gerichtshof wies diesen Antrag ebenfalls kostenpflichtig ab, da keine Berufung eingelegt werden würde.
Zuma wurde im Juli 2021 wegen Missachtung des Verfassungsgerichts zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er sich geweigert hatte, der Aufforderung nachzukommen, vor der Zondo-Kommission zu erscheinen.
Kaum zwei Monate später wurde er jedoch aufgrund einer medizinischen Bewährung freigelassen, nachdem der damalige nationale Beauftragte für den Strafvollzug, Arthur Fraser, die Empfehlung des Medizinischen Bewährungsbeirats (MPAB) überstimmt hatte, wonach der ehemalige Präsident dafür nicht in Frage käme.
Die DA, das AfriForum und die Helen-Suzman-Stiftung forderten das Oberste Gericht von Gauteng in Pretoria auf, Frasers Entscheidung zu überprüfen und aufzuheben.
Richter Elias Matojane befand die Entscheidung für rechtswidrig.
Er ordnete an, dass Zuma zur Vollstreckung der 15-monatigen Strafe ins Gefängnis zurückkehren muss.
Im Dezember 2021 stellte Matojane fest, dass Fraser aufgrund eines Rechtsfehlers glaubte, er sei berechtigt, Zuma medizinische Bewährung zu gewähren, obwohl das MPAB festgestellt hatte, dass der ehemalige Präsident die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllte.
Der Richter fügte hinzu, der ehemalige Präsident habe sich der Zondo-Kommission, der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit widersetzt und sich konsequent geweigert, an den Verfahren der Kommission teilzunehmen.
Er gab Zuma und dem Ministerium die Erlaubnis, gegen sein Urteil Berufung einzulegen, woraufhin sie die Angelegenheit vor den Obersten Gerichtshof brachten.
In einem einstimmigen Urteil, das von Richterin Tati Makgoka verfasst wurde, stimmte der Oberste Gerichtshof jedoch mit dem High Court überein, dass Frasers Entscheidung rechtswidrig und verfassungswidrig war.
Dies bedeute, dass Zuma seine Strafe für die Missachtung des Verfassungsgerichts noch nicht verbüßt habe, befand der Oberste Gerichtshof.
Das Urteil lautete:
Er muss in das Estcourt Correctional Centre zurückkehren, um dies zu tun. Ob die Zeit, die Herr Zuma auf unrechtmäßig gewährte medizinische Bewährung verbracht hat, bei der Bestimmung der verbleibenden Haftzeit berücksichtigt werden sollte, hat das Gericht nicht zu entscheiden.
“Dies ist eine Angelegenheit, die vom Kommissar [Makgothi Thobakgale] zu prüfen ist. Wenn er gesetzlich dazu befugt ist, könnte der Kommissar diesen Zeitraum bei der Entscheidung über einen Antrag oder Gründe für eine Entlassung berücksichtigen.”