Wenn Ihr Visum abläuft oder abgelaufen ist, während Sie auf Ihren Antrag auf Verlängerung oder Befreiung von der Visumspflicht warten, bleibt Ihr abgelaufenes Visum bis zum 31. März 2023 gültig. Dies geht aus einem – zunächst unveröffentlichten – Rundschreiben des Department of Home Affairs hervor.
RME – Dies bedeutet: Auch wenn Sie ausreisen und nur ein abgelaufenes Visum vorweisen können, werden Sie nicht für unerwünscht erklärt und nicht aus dem Land verbannt, wenn Sie bei der Ausreise Ihren VfS-Einreichungsgebeleg vorlegen.
Wenn Sie wieder einreisen möchten und Ihre Visumsverlängerung oder -befreiung noch nicht bearbeitet wurde, können Sie dies tun, indem Sie bei Ihrer Rückkehr nach Südafrika Ihre VfS-Einreichungsbestätigung vorlegen.
Im Innenministerium (Department of Home Affairs) herrscht nach wie vor völliges Chaos und der Rückstau an Anträgen übersteigt 50 000. Die Entscheidung, auch alle im Ausland eingereichten Anträge in Pretoria zu bearbeiten, wurde nun rückgängig gemacht, was hoffentlich zu einer Verringerung des Rückstands führen wird.
Wenn Sie die Nase voll haben von diesen Verlängerungen, den sich ständig ändernden befristeten Visabedingungen und der Angst, irgendwann nicht mehr einreisen zu können, dann kontaktieren Sie uns bitte unter visa@into-sa.com, um IHREN Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zu besprechen. Es funktioniert oft einfacher und schneller, als Sie denken!
Ralph M Ertner, IntoSA
Vom englischen übersetzt von Jörg-Henning Meyer
Bei Home Affairs gibt es einen Rückstau von über 50.000 Anträgen Foto: wikimedia