Friday, December 1, 2023
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Präsident Ramaphosa versetzt Südafrika in Corona-Alarmstufe 3

 Es ist nicht mehr zu leugnen: Eine „dritte Welle“ von Infektionen ist zu verzeichnen und die täglichen Infektionszahlen haben sich in den letzten zwei Wochen verdreifacht.

Diese „dritte Welle“ wird jedoch nicht durch eine neue Mutationen verursacht, wie es bei Beta- und Delta-Stämmen von COVID-19, die in Europa verheerende Schäden anrichten, der Fall war. Es ist lediglich ein Mangel an Disziplin, da die Menschen es leid waren, sich an die Pflicht des Tragens von Masken zu halten und schlichte Unkenntnis des Gesetzes.

Präsident Ramaphosa hatte in diesem Zusammenhang keine andere Wahl und hat das Land mit folgenden geänderten Bedingungen in die Alarmstufe 3 versetzt:

1. Alle Versammlungen im Innen- und Außenbereich, einschließlich religiöser, politischer und kultureller Versammlungen, sind zulässig, wobei maximal 50 Personen für Versammlungen in Innenräumen und 100 Personen für Versammlungen im Freien zulässig sind. Sofern der Veranstaltungsort zu klein ist, um diese Anzahl mit angemessene soziale Distanzierung unterzubringen, dürfen nicht mehr als 50 % des Veranstaltungsortes belegt werden und alle sozialen Distanzierungsmaßnahmen sind einzuhalten;

2. Reisen zwischen den Provinzen sind erlaubt, obwohl davon abgeraten wird;

3. An Beerdigungen dürfen nur maximal 50 Personen teilnehmen. Nachtwachen und Zusammenkünfte nach der Beerdigung sind nicht gestattet;

4. Öffentliche Erholungsräume wie Parks, Dämme und Strände bleiben vorbehaltlich der Regeln des Tragens von Masken und der sozialen Distanzierung geöffnet und der Alkoholkonsum ist verboten;

5. Betriebsstätten müssen die maximale Anzahl von Arbeitnehmern festlegen, die auf dem Betriebsgelände für einen Abstand von 1,5 Metern zwischen den Arbeitnehmern zugelassen werden dürfen;

6. Die Ausgangssperre wurde auf 22:00 bis 04:00 Uhr erhöht;

7. Der ausser Haus Verkauf von Alkohol ist nur von Montag bis Donnerstag (außer an Feiertagen) von 10:00 bis 18:00 Uhr gestattet;

8. Verzehr vor Ort ist gemäß Lizenzbestimmungen bis 21:00 Uhr erlaubt;

9. Nicht wesentliche Geschäfte wie Restaurants, Geschäfte, Bars und Fitnessstudios müssen bis 21:00 Uhr schließen;

10. Jede Person ist verpflichtet, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen. Es ist eine strafbare Handlung, die bei Missachtung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Da die Zahlen weiter steigen und mittlerweile 14 000 Neuinfektionen pro Tag erreicht haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Warnstufe in Südafrika weiter angehoben wird.

 Ralph M Ertner, CEO Into SA Group

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