Pistorius entgeht der Haft bis zur Verhandlung am 18. April 2016.
JHM – Am 3. Dezember 2015 hob das Berufungsgericht das ursprüngliche Urteil auf und verurteilte Pistorius wegen Mordes mit verminderter Tötungsabsicht, was in etwa dem deutschen Rechtsbegriff Totschlag entspricht.
Heute, am 08.12. hat Richter Judge Ledwaba über die Kautionsbedingungen für Oscar Pistorius entschieden:
Kaution wird gewährt
Die Verhandlung wird auf den 18. April 2016 verschoben
Die Kaution in Höhe von R 10.000 (aktuell: € 632,50) muss am 11. Dezember 2015 gezahlt werden
Konditionen:
Oscar Pistorius muss um 09:00 Uhr zum Verhandlungstermin erscheinen
Er steht unter Hausarrest, kann das Haus aber zwischen 07:00 und 24:00 Uhr verlassen
Er darf in einem Radius von 20km reisen
Bevor er das Haus verlässt, muss er den diensthabenden Beamten informieren
Er darf den Distrikt Tshwane nicht verlassen
Er muss seinen Pass abgeben und darf keinen anderen Pass beantragen bis das Verfahren abgeschlossen ist
Er muss elektronisch zu orten sein
Rechtsanwalt Barry Roux erklärte: Pistorius wird gegen die Verurteilung vom 3. Dezember Einspruch einlegen.